Erst um 16:30 Uhr konnte nach einem längeren Bericht des Vorstandes, der Vorstellung der Haushaltsplanung und der Debatte um das Leitbild des Fundraising Verbandes das Gespräch über die Ethik-Regeln aufgerufen werden. Leider war ein Teil der Mitglieder zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr anwesend, da sie frühere Züge gebucht hatten.

Dennoch entwickelte sich noch eine sehr lebhafte Diskussion um die vom Ausschuss für gutes ethisches Fundraising vorgestellten 19 Punkte, die schließlich auch in eine Verabschiedung mündete, die bei einer Enthaltung einstimmig angenommen wurde.

Folgender Text konnte verabschiedet werden:

Präambel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.

Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen und Körperschaften gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.

Fundraiserinnen und Fundraiser sehen sich als Mittler zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der berechtigten Interessen beider Seiten. Diese aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising macht eine gute, ethische Fundraising-Praxis unabdingbar.

Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising, zu deren Einhaltung sich alle Mitglieder verpflichten, stärken helfen – um einer lebendigeren, weil nachhaltig solidarischen Bürgergesellschaft und einer Festigung des Ansehens des Berufsstands willen.

1. Würde

Die Achtung vor der Würde des Menschen und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen sind Grundlage unseres Handelns.

2. Gesetz

Wir handeln nach Buchstaben und Geist des geltenden Rechts.

3. Solidarität

Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Geben den Einsatz für Philanthropie, Solidarität und gegenseitiges Helfen in der Gesellschaft.

4. Berufsstand

Wir halten diese und die von unserem Verband anerkannten internationalen ethischen Grundregeln, sowie die Regeln verwandter Berufsgruppen ein.

5. Integrität

Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Metholden rechtfertigt.

6. Transparenz

Wir treten ein für Transparenz in unserem Wirken und sind jederzeit zur Rechenschaft über unser berufliches tun bereit. Dazu gehört eine wahre, schnellst mögliche, sachgerechte und umfassende Information über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie eine vollständige und nachvollziehbare Rechnungslegung.

7. Fairness

Wir unterlassen jedes beleidigende oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung.

8. Freie Entscheidung

Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender Unterstützer und Unterstützerinnen. Wir unterlassen jeden Druck und jeden Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidungen.

9. Privatsphäre

Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz der Privatsphäre und zum Umgang miteinander.

10. Datenschutz

Wir geben uns anvertraute Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte weiter.

11. Verwendung

Wir setzen uns ein für die ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der im Rahmen unserer Tätigkeit eingeworbenen Mittel.

12. Weiterbildung

Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unsere professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern.

13. Austausch

Wir suchen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch untereinander auch über den nationalen Rahmen hinaus.

14. Vergütung

Wir treten ein für eine leistungsgerechte Vergütung aller entgeltlich im Fundraising Tätigen und die transparente Handhabung von Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen lehnen wir ab.

15. Befangenheit und Interessenkonflikte

Wir nutzen keine Beziehungen zu potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern für private und satzungsfremde Zwecke aus und wirken darauf hin, dass andere dies nicht tun.

16. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

Wir werden zu keiner Zeit von Jemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, uns versprechen lassen oder annehmen, wodurch Andere ungerechtfertigt bevorzugt oder benachteiligt werden. Ebenso wenig werden wir Anderen solche Vorteile versprechend oder gewähren.

17. Ausübung

Wir ermutigen alle Kolleginnen und Kollegen, sich diese Grundregeln professionellen Handelns zueigen zu machen und ihr Verhalten danach auszurichten.

18. Wirksamkeit gegenüber Dritten

Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Auftrag Tätigen verbindlich.

19. Schiedsausschuss

Wer ein Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß gegen diese Grundregeln rügen möchte, kann sich an den Schiedsausschuss wenden, den der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem Zweck eingerichtet hat.

Die größten Debatten hat es, wie bereits im Ausschuss selber, um den Punkt 14 gegeben, bei dem es um die Vergütung des Fundraising geht. Es wurde die Sorge geäußert, dass die derzeitige Formulierung dieser ethischen Regel dazu führen würde, dass gemeinnützige Organisationen eigentlich nicht mehr mit professionellen Mitglieder-Werbern zusammenarbeiten können, da dort beispielsweise üblich ist, dass die Mitgliedsbeiträge der ersten beiden Jahre als Provision an die Mitglieder werbende Agentur gehen.

Diese Bedenken wurden von den allermeisten Mitgliedern nicht geteilt.

Die Ethik-Grundregeln sollen im Laufe des Jahres dann noch um einen Best-Practice-Katalog ergänzt werden, der Beispiele für ethisch korrektes Verhalten und für Fehlverhalten darstellen und erläutern wird. Die Einhaltung der Regeln überwacht ein Schiedsausschuss, der gegebenenfalls Sanktionen bis hin zum Verbands-Ausschluss ausspricht.

Foto: S. Hofschlaeger – Quelle: www.pixelquelle.de

3 Responses to “Kongress-Splitter, Teil 10 – Fundraising Verband jetzt mit Ethik – Online-Tagebuch vom Fundraising Kongress 2008”


  1. [...] wichtige Themen an: Die Debatte um das Leitbild und die Diskussion um ein ethisches Regelwerk (vgl. „Kongress-Splitter, Teil 10 – Fundraising Verband jetzt mit Ethik“) [...]


  2. [...] 19 April 2008 · No Comments Auf dem Fundraising-Kongress hat gestern die Berufsorganisation der professionellen Spendenwerber,  einen Ethik-Kodex verabschiedet. Nach dem enormen Vertrauensverlust in das Fundraising, den vor allem Unicef ausgelöst hatte, geht es den Nonprofit-Organisationen nun darum, Vertrauen zurückzugewinnen. Dass der 19 Punkte umfassende Kodex für ethisches Fundraising bei einer Enthaltung einstimmig angenommen wurde, ist sicher ein wichtiges Zeichen, das der Deutsche Fundraising-Verband da setzen konnte. Wie zu erwarten, war die Frage von Provisionszahlungen an Spendenwerber am intensivsten diskutiert worden, wird aus der Diskussion berichtet. [...]


  3. [...] (vgl. “Wer bin ich? Die Leitbild-Debatte des Fundraising-Verbandes” und “Fundraising Verband jetzt mit Ethik“) kritisiert, dass der Verband in seiner bisherigen Ausrichtung nicht in der Lage sei, [...]


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