ausverkauf.jpgDie KirchenCard

Seit Mitte 2007 (Evangelischer Kirchentag) wird von der „Stiftung Gemeindespendenwerk“ eine so genannte „KirchenCard“ beworben. Anfang Oktober 2007 wurde sie einer breiten Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Bei der „KirchenCard“ handelt es sich um eine Service-Karte, welche Interessierte für eine „Spende“ in Höhe von mindestens 5,50 Euro/Monat zzgl. einer Verwaltungsgebühr von 2,00 Euro/Monat beim Gemeindespendenwerk erhalten können; es sind auch Spenden-Beträge von 10,00 Euro, 15,00 Euro, 20,00 Euro oder 50,00 Euro/Monat oder höher möglich. Mit dieser KirchenCard können die „Spender“ dann am Bonussystem des Beamtenselbsthilfewerkes (BSW) teilnehmen und Preisnachlässe in über 27.000 Geschäften in Deutschland erhalten.

Die durch dieses System eingeworbenen Spenden kommen als „Freiwilliges Kirchgeld“ den entsprechenden von der teilnehmenden Gemeinden benannten Spendenprojekten zu Gute; die Projekte können auch jahresweise neu festgelegt werden.

Dabei bestimmt allerdings der KirchenCard-Nutzer, welche an der KirchenCard teilnehmende Kirchengemeinde, kirchliche Institution oder Organisation und für welches von den Begünstigten vorgegebenes Projekt die Spende verwendet werden soll.

Die Verwaltungsgebühr verbleibt bei Gemeindespendenwerk und BSW.

Die durch die „KirchenCard“ erreichbaren Rabatte kann der KirchenCard-Nutzer entweder selber in Anspruch nehmen, oder dem Projekt zu Gute kommen lassen, für welches auch sein Monats-Beitrag eingezogen wird.

Die Spendenquittungen für die monatlichen Spenden-Beiträge werden vom Gemeindespendenwerk ausgestellt und an die teilnehmenden Gemeinden versandt.

Beim Fundraising geht es darum, Freundinnen und Freunde für gemeinsame Projekte zu gewinnen. Dieses grundlegende Anliegen wird im Prinzip scheinbar durch die KirchenCard erfüllt.

Problematisch wird die Fragestellung m.E. allerdings unter folgenden Aspekten:

  • die Auswirkungen, die solch ein mit hohen Rabatt-Möglichkeiten ausgestattetes „Spenden“-Projekt auf die Spendenkultur haben könnte;
  • die Frage der Selbstlosigkeit, welche mit der Gabe für ein spezielles zu unterstützendes Projekt im Kontext des Fundraising verbunden sein sollte;
  • der Schaden, der bei Einsatz der KirchenCard für die Glaubwürdigkeit von Kirche entstehen könnte.

Die Spendenkultur

Auch wenn unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten scheinbar keine Einwände bestehen, handelt es sich bei der KirchenCard um ein Instrument, mit dem das Fundraising den Geruch von „Schnäppchenjagd“ bekommen könnte. Denn die mit der „KirchenCard“ zu erzielenden Rabatte können die monatlichen Kosten (Spende & Gebühr) für die KirchenCard bei weitem aufwiegen. So kann ein KirchenCard-Nutzer beim Autokauf beispielsweise zum Teil über 30% Rabatt erzielen.

Wenn dieses Projekt Schule macht, kann dies eine ungute Veränderung der Spendenkultur nach sich ziehen: Denn es besteht die Gefahr, dass vor allem „Schnäppchenjäger“ gewonnen werden, aber keine Freundinnen und Freunde, die für das gemeinsame Projekt brennen.

Vor ähnlichen Problemen steht derzeit das Fundraising in Amerika: Dort ist es mittlerweile üblich geworden, den Spendenwerbe-Briefen relativ hochwertige (und damit entsprechend kostspielige) „Geschenke“ beizufügen (z.B. kleine Photoalben oder Schlüsselanhänger). Dadurch wurde zwar zunächst eine Steigerung der Anzahl der Neuspender erreicht, gleichzeitig sank allerdings die Verweildauer der Spender bei der jeweiligen Spendenorganisation sowie die Durchschnittsspende, während gleichzeitig die Kosten für die Spendenbriefe stiegen. Als eine der gemeinnützigen Organisationen auf Grund dieser Entwicklung die kostspieligen Geschenke wieder absetzte, musste sie dann allerdings einen solch dramatischen Einbruch bei den Spendern feststellen, dass sie die hochwertigen Geschenke sofort wieder in die Spendenbriefe aufnahm – die Spender hatten mittlerweile eine entsprechende Anspruchshaltung entwickelt und straften das Fehlen des erwarteten hochwertigen Geschenkes mit dem Ausbleiben der Spende ab.

Im Endeffekt drohen sowohl solche Spendenbriefe wie auch die KirchenCard die Spendenkultur negativ zu verändern. Im Vordergrund steht dann immer mehr die Frage, welchen persönlichen Vorteil ein „Spender“ von seiner Gabe hat, und nicht mehr der Aspekt, dass im Letzten immer Gott der Geber aller Gaben ist, und ich mit meinem Vermögen daher immer auch Verantwortung für andere trage.

Die Selbstlosigkeit der Gabe

Wenn der KirchenCard-Besitzer die erzielbaren Rabatte für sich in Anspruch nimmt, erzielt er durch die Nutzung der KirchenCard einen doppelten Vorteil:

  • zum einen kann er von den Rabatten profitieren, die durch die KirchenCard erzielbar sind,
  • zum zweiten kann er allerdings auch noch den monatlichen Spenden-Anteil für die KirchenCard steuerlich geltend machen.

Wenn der KirchenCard-Nutzer diese Rabatte für sich selber in Anspruch nimmt, ist es m.E. in diesem Kontext nicht mehr möglich, ohne rot zu werden bei der Monats-„Spende“ noch von „Selbstlosigkeit“ zu reden – auch wenn rein juristisch dagegen keine Einwände bestehen mögen.

Glaubwürdigkeit der Kirche

Die UNICEF-Affäre, welche in den letzten Monaten die Fundraising-Szene in Atem gehalten hat (vgl. meine Beiträge auf diesem Blog) und wohl auch noch einige Zeit in Atem halten wird, hat noch mal deutlich gemacht, wie leicht gemeinnützige Organisationen ihren guten Ruf aufs Spiel setzen können, wenn sie auch nur in den Geruch kommen, dass nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Und er hat deutlich gemacht, welch verheerende Auswirkungen der Verlust des guten Rufes auf das Vertrauen der Spender in die Organisation, aber auch in das gesamte Fundraising hat:

  • über 20.000 bisherige Dauerspender von UNICEF haben ihre Zahlungen an UNICEF auf Grund der Affäre mittlerweile eingestellt;
  • lt. einer Forsa-Umfrage will auf Grund der UNICEF-Affäre jeder vierte Bundesbürger in Zukunft weniger Geld für wohltätige Zwecke ausgeben.

Hinsichtlich der KirchenCard könnte die Kirche ihren guten Ruf auf Grund mehrerer Fragen aufs Spiel setzen:

  • die vorgebliche Spende, welche für die Nutzung der KirchenCard zu entrichten ist, verschafft dem KirchenCard-Besitzer, der die möglichen Rabatte für sich in Anspruch nimmt, erhebliche private finanzielle Vorteile; frei nach dem Motto: „Und das Ding möchte ich einmal sehen, das die Kirche nicht segnet, wenn sich das für sie lohnt“ (Kurt Tucholsky);
  • die 27.000 Partnerfirmen von BSW, bei denen KirchenCard-Besitzer mit Hilfe der KirchenCard Rabatte erhalten können, entsprechen nicht notwendigerweise den ethischen Überzeugungen der christlichen Kirchen; auch wenn diese Partnerfirmen nicht direkte Geschäftspartner der teilnehmenden Kirchen bzw. Kirchengemeinden sind, sondern Geschäftspartner von BSW, könnten entsprechende Vorkommnisse oder Geschäftspraktiken bei diesen oder Produkte dieser Partnerfirmen, die nicht den ethischen Kriterien der Kirche entsprechen oder ihnen gar widersprechen negative Rückwirkungen auf die Außenwahrnehmung von Kirche haben.

Zusammenfassend: Ich glaube, von der KirchenCard sollte man im Fundraising lieber die Finger lassen.

Foto: Gabi Schoenemann - Quelle: www.pixelquelle.de

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